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Fahrradmitnahme

Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ist auf allen regionalen S-Bahnstrecken und in der Rheintalbahn die Fahrradmitnahme kostenlos. Ausnahme ist wochentags die Hauptverkehrszeit morgens von 6 bis 9 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fahrräder in Stadtbahnen und Bussen nicht mitgenommen werden.

Übersichtskarte zur Fahrradmitnahme in der S-Bahn
(durch Klick öffnet sich die Karte in voller Größe)

Übersichtskarte zur Fahrradmitnahme im Zug

Kostenlose Fahrradmitnahme im regionalen S-Bahn-Verkehr

  • täglich bis 6.00 Uhr und wieder ab 9:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig in den S-Bahnen von
    • DB Regio AG: S1 Ost-West (Endingen/Breisach – Seebrugg/Villingen) und auf der Rheintalbahn (Offenburg – Freiburg – Basel)
    • im sog. „Blauwal” auf der Strecke (Freiburg –) Müllheim – Neuenburg – Mulhouse (F)
    • SWEG auf der S2 Freiburg  – Waldkirch, der S3 (Freiburg –) Bad Krozingen – Münstertal) und der S5 (Breisach – Riegel)

Fahrradmitnahme mit Fahrschein

Außerhalb den o.g. Zeiten ist für Fahrräder einer der u.g. RVF-Fahrscheine erforderlich. Im Schienenersatzverkehr (SEV) können keine Fahrräder mitgenommen werden.

Einzelfahrschein Erwachsene der jeweiligen Preisstufe
2x4-FahrtenKarte Erwachsene der jeweiligen Preisstufe
PunkteKarte, entwertet nach jeweiliger Preisstufe

Tarif-Hinweis

Die Kinder-Mitnahmeregelung der TagesKarte gilt nicht für Fahrräder. RegioKarten gelten nie als Fahrschein für Fahrräder!

Tipp

Über Verbundgrenzen schlau gelöst: Fahrradmitnahme zu kostenpflichtigen Zeiten mit der Fahrrad-Tageskarte. Erhältlich an Automaten unter: Gesamtes Angebot / Service+Zusatzkarten / Fahrradtageskarte Nahverkehr.

Zusatzinformationen

  • Bitte bringen Sie das Fahrrad eigenverantwortlich und gesichert in den Fahrzeugen unter. In den S-Bahnen der SWEG und DB Regio und in den Zügen der Rheintalbahn gibt es Mehrzweck- und Fahrradabteile. Achten Sie auf die Fahrradsymbole neben den Einstiegstüren oder unterhalb der Fenster. Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sind Fahrräder auch in den Einstiegsräumen der Wagen erlaubt.
    Falt-Fahrräder werden in eingeklappten Zustand unentgeltlich in Bussen, Stadtbahnen und Zügen befördert. In Zweifelsfällen der Mitnahme entscheidet verbindlich das Betriebspersonal.

    Infos und Übersichtskarte zur Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg

     

     

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