Abos und Monatskarten

Abos und Monatskarten gelten verbundweit, das Deutschland-Ticket bundesweit für Busse und Bahnen im Nahverkehr. Mit vielen zusätzlichen Vorteilen.

Freundlich schauender Fahrgast im Jacket am Bahnsteig

Persönlich oder Übertragbar?

Die meisten Abos und Monatskarten sind persönliche Fahrscheine und können nicht auf andere Personen übertragen werden. Deshalb ist es wichtig, dass du immer einen Lichtbildausweis dabei hast. Es gibt aber auch übertragbare Karten, die du weitergeben darfst.

Ersatz bei Verlust oder Zerstörung?

Anspruch auf Ersatz: Alle persönlichen Abos Erwachsene oder Schüler und das Semesterticket mit Kaufbeleg

  • Bei Verlust wird die Chipkarte bzw. der/die entsprechende(n) Monatsabschnitt(e) gegen ein Bearbeitungsentgelt einmalig ersetzt. Melde dich dazu beim VAG AboCenter oder direkt im VAG Kundenzentrum. Zu den Abo- und Kundenzentren
  • Deutschland-Tickets in der Wallet-App und online gekaufte Semestertickets können einfach erneut in der Wallet oder in den Apps hochgeladen werden.

Kein Anspruch auf Ersatz: Übertragbare Monatskarten und Abos 

  • Ist der Aufdruck bei Zerstörung noch erkennbar, wende dich direkt an den RVF. Kontakt RVF

Zeitliche Gültigkeit 

Alle Abos und Monatskarten gelten immer genau ab dem 01. eines Monats für den Kalendermonat. 

Ausnahme: Die Regiokarte Übertragbar gilt vom frei wählbaren ersten Geltungstag bis zum Vortag im Folgemonat bis Betriebsschluss. Dieser liegt in den frühen Morgenstunden des folgenden Tages.

Verlängerte Gültigkeit an Wochenenden und Feiertagen 

Alle Regiokarten außer der Regiokarte Übertragbar gelten bis einschließlich des ersten Werktages im Folgemonat. Dabei werden Samstage nicht wie Werktage gewertet. Ein Beispiel: Ist der 30. September ein Freitag, gilt die Regiokarte bis einschließlich Dienstag, den 04. Oktober. Warum? Weil Samstag und Sonntag folgen und der 3. Oktober ein Feiertag ist. 

FAQ zu Abos und Monatskarten