Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rvf.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Audiodeskription für Videos (nur verfügbar in seit Januar 2026 hinzugefügten Videos)
  • Interaktive Karten, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Besondere Features wie Tarif- und Mobilitätsrechner, Karte / Übersicht der Verkaufsstellen und das Online-Erstattungsformular, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • PDF-Dokumente, die teils nicht barrierefrei sind

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 19.01.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO)

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.02.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, gerne melden bei

Ansprechpartner:
Jörg Vathauer, RVF GmbH
Marketing & Kommunikation
Besançonallee 99
79111 Freiburg
marketing@rvf.de

Schlichtungsverfahren 

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, kann an den RVF (s.o.) eine entsprechende Rückmeldung erfolgen. 

Falls innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Anfrage an den RVF nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet wurde, kann die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) kontaktiert werden. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.