RegioKarte Job / JobTicket BW
Bitte beachten: Die RegioKarte Job, das JobTicket Baden-Württemberg und das Deutschland-Ticket Job wird nur für Firmen/Institutionen angeboten. Mitarbeitende mit Interesse an den Jobticket-Angeboten kontaktieren bitte zuerst Ihren Arbeitgeber. Die Jobticket-Angebote basieren auf einem Rahmenvertrag und einem Zuschuss des Arbeitgebers. Mehr Infos für Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer bei einer im RVF-Gebiet ansässigen Firma lohnt sich die RegioKarte Job mehrfach: Der Grundpreis beträgt 62,10 Euro pro Monat. Dazu gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 10 Euro pro Monat. Bezahlt wird bequem per monatlichen Bankeinzug. Die RegioKarte kommt pünktlich mit der Post zu Ihnen nach Hause. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie Bus und Bahn mit der RegioKarte Job – übertragbar am Wochenende inklusive.
Beginn je Kalendermonat
persönlich (unter der Woche)
übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern
RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro
Ergänzungskarten im Abo erhältlich
Fahrradverleihsystem Frelo - 30 Freiminuten pro Fahrt
Preis: maximal 52,10 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)
Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg profitieren vom JobTicket BW. Es berechtigt wie die RegioKarte zu beliebig vielen Fahrten im Verbundgebiet. Der Grundpreis beträgt 62,10 Euro pro Monat. Dazu gibt das Land einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Bezahlt wird bequem per monatlichen Bankeinzug. Die RegioKarte kommt pünktlich mit der Post. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie mit dem JobTicket BW - übertragbar am Wochenende inklusive.
Beginn je Kalendermonat
persönlich (unter der Woche)
übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern
RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro
Ergänzungskarten im Abo erhältlich
Fahrradverleihsystem Frelo - 30 Freiminuten pro Fahrt
AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene JobTicket BW-Abo
Preis: 37,10 Euro monatlich (über Landeszuschuss)
- RegioKarte Job
Als Arbeitnehmer bei einer im RVF-Gebiet ansässigen Firma lohnt sich die RegioKarte Job mehrfach: Der Grundpreis beträgt 62,10 Euro pro Monat. Dazu gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 10 Euro pro Monat. Bezahlt wird bequem per monatlichen Bankeinzug. Die RegioKarte kommt pünktlich mit der Post zu Ihnen nach Hause. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie Bus und Bahn mit der RegioKarte Job – übertragbar am Wochenende inklusive.
Beginn je Kalendermonat
persönlich (unter der Woche)
übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern
RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro
Ergänzungskarten im Abo erhältlich
Fahrradverleihsystem Frelo - 30 Freiminuten pro Fahrt
Preis: maximal 52,10 Euro monatlich (durch Mindestzuschuss Arbeitgeber)
- JobTicket BW
Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg profitieren vom JobTicket BW. Es berechtigt wie die RegioKarte zu beliebig vielen Fahrten im Verbundgebiet. Der Grundpreis beträgt 62,10 Euro pro Monat. Dazu gibt das Land einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Bezahlt wird bequem per monatlichen Bankeinzug. Die RegioKarte kommt pünktlich mit der Post. Auch in Ihrer Freizeit fahren Sie mit dem JobTicket BW - übertragbar am Wochenende inklusive.
Beginn je Kalendermonat
persönlich (unter der Woche)
übertragbar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Mitnahme sonn- und feiertags von 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kindern
RVF-Mobilitätsgarantie: Erstattung von Taxikosten bis zu 35 Euro
Ergänzungskarten im Abo erhältlich
Fahrradverleihsystem Frelo - 30 Freiminuten pro Fahrt
AboOnline: Jederzeit bequem Zugriff auf das eigene JobTicket BW-Abo
Preis: 37,10 Euro monatlich (über Landeszuschuss)
Zusätzliche Informationen
- AboOnline für Bestandskunden
Bestandskunden der RegioKarte Job können direkt online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Nach einmaliger Registrierung bei VAG AboOnline, angeboten durch die mit der Abo-Abwicklung beauftragte Freiburger Verkehrs AG, können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die angegebene Bankverbindung einsehen und ändern.
Zur einmaligen Registrierung (Weiterleitung zu VAG AboOnline)
Zugang für bereits registrierte Kunden (Weiterleitung zu VAG AboOnline)
- Die RegioKarte Job: Hinweise für Arbeitnehmer in Kürze
Die RegioKarte Job beruht auf einem Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem RVF. Die RegioKarte Job wird im Abonnement ausgegeben. Die Betreuung des Abos übernimmt die VAG als Vertriebs- und Ansprechpartner. Wie bei der RegioKarte Abo erhalten Sie die RegioKarten-Abschnitte per Post nach Hause. Der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung. Ein automatischer Wechsel von einem bestehenden RegioKarten Abo ist nicht möglich. Die Bestellung der RegioKarte Job erfolgt in der Regel online. Die Zugangsdaten erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber, üblicherweise in der Personalabteilung.
Für einige Altverträge gilt noch eine Übergangsfrist. Die ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung sowie der doppelt unterzeichnete Bestellschein sind beim VAG AboCenter einzureichen:
Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
Postfach 100353
79122 Freiburg
Fax: 0761 45 11 801oder persönlich im
VAG Kundenzentrum pluspunkt
Salzstraße 3
79098 Freiburg - Änderungen und Fragen zur RegioKarte Job
Mitarbeiter von Firmen, die bereits einen Rahmenvertrag mit dem RVF abgeschlossen haben, wenden sich für Detailfragen bitte zuerst an Ihren Arbeitgeber – i.d.R. ist die Personalabteilung zuständig. Änderungen am Vertrag, an der Anschrift oder der Bankverbindung sind hier online durchführbar.
- Ergänzungskarten im Abo: Ein Fahrschein für die Übergangsbereiche
Zur RegioKarte Job können Sie gleich die Ergänzungskarte für den Übergangsbereich eines Nachbarverbundes mitabonnieren. Das ist auch nachträglich möglich. Mit dem Versand der nächsten RegioKarten-Abschnitte erhalten Sie diese dann als einen Fahrschein. Ergänzungskarten kosten einheitlich 22 Euro im Monat.
- RVF-Mobilitätsgarantie: Infos und Erstattungsantrag
Inhaber einer RegioKarte für Erwachsene können bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi oder Car-Sharing zurückgreifen. Im Rahmen der RVF-Mobilitätsgarantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.
- Fahrradverleihsystem Frelo und RegioKarte Job
Frelo ist das Fahrradverleihsystem der VAG powered by nextbike. An 92 über das Freiburger Stadtgebiet verteilten Stationen stehen über 700 Leihräder bereit. Nach der kostenlosen Registrierung über die Apps VAGmobil, RVF FahrPlan+ oder nextbike können Sie losradeln - und das besonders günstig:
Als Inhaber der RegioKarte Job sind die ersten 30 Minuten jeder Fahrt kostenfrei.
Sie sparen die Jahresgebühr von 24,- Euro.Mehr Infos zum Fahrradverleihsystem Frelo
- Vorteile & Vergünstigungen mit der RegioKarte
- Hinweise zur Abo-Bestellung RegioKarte Job in Kürze
Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) bietet das Abo der RegioKarte Job im Auftrag des RVF an. Die VAG ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Sie führt das Abo-Verfahren unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch.
Eine rechtzeitige Zustellung des Abos der RegioKarte Job ist nur dann gewährleistet, wenn die Bestellung bzw. der vollständig ausgefüllte Bestellschein einschließlich Berechtigungsnachweis bis zum 15. des Monats vor Beginn des Abos (ggf. auch der Ergänzungskarte im Abo) der VAG vorliegt. Das Abo wird in Form von jeweils sechs Monatsabschnitten nach dem 15. des Monats ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines Kalendermonats und verlängert sich bis auf Widerruf.
Ergänzungskarten bilden zusammen mit der RegioKarte Job einen gemeinsamen Fahrschein. Sie werden Ihnen beim nächsten halbjährlichen Versand nach dem 15. des Monats zusammen mit Ihren RegioKarte-Abschnitten zugeschickt. Eine vorzeitige Zustellung ist nicht möglich.
Das Abo der RegioKarte Job ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen der Regiokarte Job und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Änderungen der persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind dem VAG AboCenter hier online übermittelbar. Alternativ mit dem Bestellschein dem VAG AboCenter schriftlich mitzuteilen:
Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
Postfach 100353
79122 Freiburg
Fax: 0761 45 11 801
Zusätzliche Informationen
- AboOnline für Bestandskunden
Bestandskunden des JobTickets BW können direkt online auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Nach einmaliger Registrierung bei VAG AboOnline, angeboten durch die mit der Abo-Abwicklung beauftragte Freiburger Verkehrs AG, können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die angegebene Bankverbindung einsehen und ändern.
Zur einmaligen Registrierung (Weiterleitung zu VAG AboOnline)
Zugang für bereits registrierte Kunden (Weiterleitung zu VAG AboOnline)
- Das JobTicket BW: Hinweise für Landesbedienstete in Kürze
Das JobTicket BW beruht auf einem Rahmenvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem RVF. Das JobTicket BW wird im Abonnement ausgegeben. Die Betreuung des Abos übernimmt die VAG als Vertriebs- und Ansprechpartner. Wie bei der RegioKarte Abo erhalten Sie die RegioKarten-Abschnitte per Post nach Hause. Der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Den Landeszuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung. Ein automatischer Wechsel von einem bestehenden RegioKarten Abo ist nicht möglich.
Hier gelangen Sie für die Bestellung zum LBV-Kundenportal
- Berechtigung, Änderung und Fragen zum JobTicket BW
Fragen bezüglich der Berechtigung und des Zuschusses sind immer an das LBV zu richten. Grundsätzlich zuschussberechtigt sind die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Dies trifft auf Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes zu. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte von Kommunen oder Einrichtungen mit eigener Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft (z. B. Tochterunternehmen des Landes) sind grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Als Landesbeschäftigte/r am Universitätsklinikum Freiburg informieren Sie sich bitte über das Intranet des Universitätsklinikums über den Zuschuss zum JobTicket BW. Der Zuschuss wird immer nur für ein JobTicket BW gewährt, auch wenn Sie ein zweites eines weiteren Verbundes benötigen.
Änderungen am Vertrag, an der Anschrift oder der Bankverbindung sind hier online durchführbar.
- Ergänzungskarten im Abo: Ein Fahrschein für die Übergangsbereiche
Zum JobTicket BW können Sie gleich die Ergänzungskarte für den Übergangsbereich eines Nachbarverbundes mitabonnieren. Das ist auch nachträglich möglich. Mit dem Versand der nächsten RegioKarten-Abschnitte erhalten Sie diese dann als einen Fahrschein. Ergänzungskarten kosten einheitlich 22 Euro im Monat.
- RVF-Mobilitätsgarantie: Infos und Erstattungsantrag
Inhaber einer RegioKarte für Erwachsene können bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi oder Car-Sharing zurückgreifen. Im Rahmen der RVF-Mobilitätsgarantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.
- Fahrradverleihsystem Frelo und JobTicket BW
Frelo ist das Fahrradverleihsystem der VAG powered by nextbike. An 92 über das Freiburger Stadtgebiet verteilten Stationen stehen über 700 Leihräder bereit. Nach der kostenlosen Registrierung über die Apps VAGmobil, RVF FahrPlan+ oder nextbike können Sie losradeln - und das besonders günstig:
Als Inhaber des JobTickets BW sind die ersten 30 Minuten jeder Fahrt kostenfrei.
Sie sparen die Jahresgebühr von 24,- Euro.Mehr Infos zum Fahrradverleihsystem Frelo
- Vorteile & Vergünstigungen der RegioKarte
- Infomaterial JobTicket BW des Landes
- Hinweise zur Abo-Bestellung in Kürze
Die Abwicklung Ihres Abonnements des JobTicket BW wird im Auftrag des RVF von der Freiburger Verkehrs AG (VAG) durchgeführt. Die VAG ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Sie führt das Abonnement-Verfahren unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch.
Eine rechtzeitige Zustellung des JobTicket-BW-Abos kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Bestellung bis zum 15. des Monats vor Beginn des Abos (ggf. auch der Ergänzungskarte im Abo) der VAG vorliegt. Das Abo wird in Form von jeweils sechs Monatsabschnitten nach dem 15. des Monats ausgegeben. Der Abo-Vertrag kommt mit der Zusendung der Fahrausweise zustande. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, beginnend zum 1. eines Kalendermonats und verlängert sich bis auf Widerruf.
Ergänzungskarten bilden zusammen mit dem JobTicket BW einen gemeinsamen Fahrschein. Sie werden Ihnen beim nächsten halbjährlichen Versand nach dem 15. des Monats zusammen mit Ihren Abo-Abschnitten zugeschickt. Eine vorzeitige Zustellung ist nicht möglich.
Das JobTicket BW ist jederzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündbar. Bei einer Kündigung im ersten Jahr wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben und der monatliche Einzugsbetrag wird dann automatisch angepasst.
Änderungen der persönlichen Daten oder der Bankverbindung sind nach einmaliger Registrierung hier möglich. Alternativ dem VAG AboCenter schriftlich mitzuteilen:
Freiburger Verkehrs AG (VAG) AboCenter
Postfach 100353
79122 Freiburg
Fax: 0761 45 11 801