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Häufig gestellte Fragen ...

... zu Fahrscheinen und Regelungen im RVF – Anklicken und schnell informieren.

  • Ja. RVF-Fahrscheine gelten grundsätzlich für Fahrten in allen Bussen, Stadt- und S-Bahnen und Regionalzügen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Ausnahme der Kurzstrecke. Diese gilt nur in Stadtbahnen und Bussen. Das Verbundgebiet umfasst die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg.

    Innerhalb der gekauften bzw. entwerteten Tarifzonen können Sie auch umsteigen und das Verkehrsmittel wechseln.

    Beispiel: mit einem Einzelfahrschein der Preisstufe 2 können Sie in Freiburg mit dem Bus oder der Stadtbahn zum Hauptbahnhof fahren, dort in die Regionalbahn nach Emmendingen steigen und in Emmendingen den Stadtbus nutzen.

    Die Einzelfahrscheine sind ab Kauf/Entwertung zeitlich gestaffelt gültig für die direkte Fahrt zum Zielort, in der Preisstufe 1 für 1 Stunde, in der Preisstufe 2 für 2 Stunden und in der Preisstufe 3 für 3 Stunden. 

    Weitere Informationen

  • Die RVF-Fahrscheine außer Kurzstrecke gelten für alle Züge des Nahverkehrs, das sind:

    • S-Bahnen (DB und SWEG),
    • RegionalBahn (RB),
    • RegionalExpress (RE),
    • InterRegioExpress (IRE),

    Für Fahrten in der 1. Klasse wird ein Zuschlag erhoben.

    Für Fragen zum Fernverkehr (ICE, IC, EC) wenden Sie sich direkt an die DB Fernverkehr.

    Weitere Informationen

  • Uneingeschränkt nutzen im gesamten RVF-Gebiet können Sie das Baden-Württemberg-Ticket und das SchülerFerienTicket Baden-Württemberg.  

    Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt nur in den Nahverkehrszügen, die von außerhalb in das RVF-Gebiet hinein oder umgekehrt aus dem RVF-Gebiet herausfahren und im Anschluss auf den S-Bahnstrecken Freiburg - Breisach und Freiburg - Elzach. Es gilt also nicht für Fahrten nur innerhalb RVF.

  • Mit der BahnCard 25/50 erhalten Sie für RVF-Fahrscheine keine zusätzliche Ermäßigung. Die BahnCard 100 wird im RVF als Deutschland-Ticket anerkannt.

  • Der RVF hat mit den angrenzenden Verkehrsverbünden zahlreiche Regelungen getroffen, die das „verbundübergreifende Fahren” erleichtern. Außerdem wird das Deutschland-Ticket und der bwtarif angeboten. Weitere Informationen zu einzelnen Fahrten und regelmäßigen Fahrten.

  • Melden Sie Defekte bitte unverzüglich beim Einstieg dem Fahrer oder dem Zugbegleitpersonal. Die Fahrer von Bussen und das Zugbegleitpersonal können Ihnen Fahrscheine verkaufen bzw. entwerten. Die Fahrer der SWEG geben für diesen Fall sog. „Notfahrscheine” aus.

  • Mit der TagesKarte Solo+ und Duo+ können Sie immer bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre mitnehmen.

    Mit den Monatskarten für Erwachsene (RegioKarte Übertragbar, Abo, Jahr, Job und JobTicket BW) können Sie an Sonn- und Feiertagen zusätzlich 1 Erwachsenen und bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre mitnehmen. Dies gilt nicht für die RegioKarte Basis und das Deutschland-Ticket.

    Anstelle eines Kindes ist auch die Mitnahme eines Hundes möglich.

    Anstelle eines Erwachsenen können Sie natürlich auch noch ein Kind (oder einen Hund) mitnehmen.

    Die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer Person ist nicht möglich.

  • Die an den Kalendermonat gebundenen RegioKarten Basis, Abo, Jahr, Job, JobTicket BW, Schüler und das SchülerAbo gelten bis einschließlich des ersten Werktages des Folgemonats. Dabei zählen Samstage nicht als Werktage.

  • Ja. KONUS steht für „KOstenfreie NUtzung des ÖPNV für Schwarzwaldtouristen”. Jeder Übernachtungsgast in einer KONUS-Gemeinde erhält eine KONUS-Gästekarte. Diese berechtigt zur freien Nutzung aller Busse und Bahnen. Weitere Informationen

  • Schwerbehinderte Menschen können unentgeltlich mitfahren, wenn ein

    • Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
    • Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange)

    jeweils mit Beiblatt und gültiger Wertmarke vorliegt. Ist im Ausweis das Merkzeichen „B” eingetragen, fährt eine ständige Begleitperson ebenfalls unentgeltlich.

    Weitere Informationen

  • Gruppen unbedingt vorab beim befördernden Verkehrsunternehmen anmelden:

    • Busfahrten mit mehr als 10 Personen spätestens drei Tage vor Fahrtantritt.
    • Zugfahrten mit mehr als 20 Personen bei SWEG spätestens sieben Tage vor Fahrtantritt.
    • Zugfahrten mit mehr als 36 Personen bei DB Regio spätestens sieben Tage vor Fahrtantritt.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten

  • Fundsachen verbleiben immer bei dem jeweilig benutzten Verkehrsunternehmen.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten

  • Die RVF-Tarife sind offiziell vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Daher ist der Originalfahrschein auch als Quittung zur Vorlage beim Finanzamt oder dem Arbeitgeber gültig. Eine nachträgliche Rechnungsstellung oder Bestätigung über den Fahrscheinpreis ist nicht nötig. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% ist enthalten.

  • Die Fahrplanauskunft auf dieser Webseite bietet den Schnellzugriff auf Fahrten im RVF aufgrund einer Vorauswahl.

    Mehr einstellbare Optionen wie Verkehrsmittelwahl oder Abfrage nach Adresse bietet die erweiterte Eingabe zur landesweiten Fahrplanauskunft.

    Von unterwegs ist die mobile Fahrplanauskunft über die RVF-App FahrPlan+ abrufbar. 

    Sie können auch einfach unter der Festnetz-Nummer anrufen: 0761 207 28 28.

    Alle Zugänge greifen auf die Daten der landesweiten Fahrplanauskunft EFA zurück. Diese enthält alle Angaben zum öffentlichen Verkehr für ganz Deutschland und des angrenzenden Auslands. Auch Fernverkehrsverbindungen sind enthalten, Fernbusse sind noch nicht integriert.

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