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Das Deutschland-Ticket

Deutschland-Ticket per neuer RVF MobilitätsKarte (aktualisiert 11.03.24)

Das Deutschland-Ticket, bisher über VAG als Papierfahrschein erhältlich, wird auf eine E-Chipkarte umgestellt. Im RVF erhalten alle Neu- und Bestandskunden ab sofort die RVF MobilitätsKarte. Weder ändern sich die Eigenschaften und Bedingungen zum Deutschland-Ticket, noch fallen dafür kundenseitig Kosten an. Die Umstellung auf eine digitale Chipkarte ist eine verbindliche Vorgabe vom Bund. Ein HandyTicket ist noch nicht verfügbar, aber in Vorbereitung für das zweite Halbjahr 2024.

Alle Fragen und Antworten zur neuen RVF MobilitätsKarte finden Sie gleich hier.      

Das Deutschland-Ticket für den Nahverkehr in der 2. Klasse kostet zunächst 49,- Euro pro Monat. Die persönliche (nicht übertragbare) Fahrkarte gibt es ausschließlich im Abonnement. Es ist monatlich kündbar. Ein Vergleich zur RegioKarte Abo ist aus der Tabelle ersichtlich.

Abokunden der RegioKarte (Abo, Job, JobTicket BW) haben hier die Möglichkeit zum Wechsel ins Deutschland-Ticket.

Neukunden bzw. gelegentliche oder bisherige Nicht-Nutzer des ÖPNV können über VAG AboOnline (Button) das Deutschland-Ticket bestellen.

    • Räumliche Gültigkeit: Das RVF-Gebiet umfasst die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg.
    • Zeitliche Gültigkeit: Das Abo gilt bis einschließlich dem ersten Werktag im Folgemonat. Dabei werden Samstage nicht wie Werktage gewertet. Insofern gilt die RegioKarte bis zum dann folgenden Werktag. Beispiel: Ist der 30. September ein Freitag, gilt die RegioKarte bis einschließlich Dienstag, den 04. Oktober, da der 3. Oktober ein Feiertag ist.
    • Nutzung: Die übertragbare RegioKarte Abo kann an Dritte weiter gegeben werden, z.B. innerhalb der Familie oder auch an Freunde und Bekannte.
    • Nutzung: Die RegioKarte Job bzw. das JobTicket BW kann an Samstagen, Sonn- und Feiertagen an Dritte weiter gegeben werden, z.B. innerhalb der Familie oder auch an Freunde und Bekannte.
    • Mitnahmeregelung: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen fahren kostenlos ein weiterer Erwachsener sowie bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit. Auf Nachweis fahren auch mehr als vier Kinder einer Familie mit. Statt eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.
    • Kündbarkeit: Die RegioKarte Abo ist monatlich bis zum 10. des Vormonats kündbar. Im ersten Jahr des Abos wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben, z.B. Arbeitsplatzwechsel oder Wegzug.
    • Ersatz bei Verlust: Eine übertragbare RegioKarte Abo kann von jedem genutzt werden, deshalb ist ein Verlust nicht nachweisbar. Eine persönliche RegioKarte Abo wird durch Meldung an das VAG AboCenter schnellstmöglich ersetzt.
    • RVF Mobilitätsgarantie: Mit einer RegioKarte Abo können Sie bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi zurückgreifen. Im Rahmen der Garantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.
    • Mobilitäts-Rabatte: Mit der RegioKarte Abo erhalten Sie Rabatte bei weiteren Mobilitätsanbietern (nach Registrierung), beispielhaft: beim Fahrradverleihsystem Frelo sind die ersten 30 Min. pro Fahrt umsonst. Alle multimodalen Angebote hier

    Gesamtübersicht der RegioKarten-Vorteile

  • Vergleich RegioKarte Abo und Deutschland-Ticket
      • Räumliche Gültigkeit: Das RVF-Gebiet umfasst die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie die Stadt Freiburg.
      • Zeitliche Gültigkeit: Das Abo gilt bis einschließlich dem ersten Werktag im Folgemonat. Dabei werden Samstage nicht wie Werktage gewertet. Insofern gilt die RegioKarte bis zum dann folgenden Werktag. Beispiel: Ist der 30. September ein Freitag, gilt die RegioKarte bis einschließlich Dienstag, den 04. Oktober, da der 3. Oktober ein Feiertag ist.
      • Nutzung: Die übertragbare RegioKarte Abo kann an Dritte weiter gegeben werden, z.B. innerhalb der Familie oder auch an Freunde und Bekannte.
      • Nutzung: Die RegioKarte Job bzw. das JobTicket BW kann an Samstagen, Sonn- und Feiertagen an Dritte weiter gegeben werden, z.B. innerhalb der Familie oder auch an Freunde und Bekannte.
      • Mitnahmeregelung: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen fahren kostenlos ein weiterer Erwachsener sowie bis zu 4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit. Auf Nachweis fahren auch mehr als vier Kinder einer Familie mit. Statt eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.
      • Kündbarkeit: Die RegioKarte Abo ist monatlich bis zum 10. des Vormonats kündbar. Im ersten Jahr des Abos wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abobeträgen und den Preisen der RegioKarte »Übertragbar« nachbelastet (höchstens jedoch bis zur Summe von 12 Abo-Monatsbeiträgen). Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, wird der Differenzbetrag nicht nacherhoben, z.B. Arbeitsplatzwechsel oder Wegzug.
      • Ersatz bei Verlust: Eine übertragbare RegioKarte Abo kann von jedem genutzt werden, deshalb ist ein Verlust nicht nachweisbar. Eine persönliche RegioKarte Abo wird durch Meldung an das VAG AboCenter schnellstmöglich ersetzt.
      • RVF Mobilitätsgarantie: Mit einer RegioKarte Abo können Sie bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder bei Fahrtausfall innerhalb des RVF auf ein Taxi zurückgreifen. Im Rahmen der Garantie werden die Kosten auf Nachweis erstattet.
      • Mobilitäts-Rabatte: Mit der RegioKarte Abo erhalten Sie Rabatte bei weiteren Mobilitätsanbietern (nach Registrierung), beispielhaft: beim Fahrradverleihsystem Frelo sind die ersten 30 Min. pro Fahrt umsonst. Alle multimodalen Angebote hier

      Gesamtübersicht der RegioKarten-Vorteile

  • Vergleich RegioKarte Job/JobTicket BW mit Deutschland-Ticket

FAQ zum Deutschland-Ticket

  • Mit dem Deutschland-Ticket sind Sie mit Bus und Bahn für 49 Euro im Monat mobil – und zwar bundesweit! Es ist als monatlich kündbares Abonnement hier erhältlich.

  • Das Deutschland-Ticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands, auch in der zweiten Klasse der S-Bahnen und Regionalzüge (RE/RB). Es gilt für Fahrten bis Bahnhof Basel SBB. In der ersten Klasse und in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) sowie bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain/FlixBus gilt das Deutschland-Ticket nicht.

  • Das Deutschland-Ticket ist als monatlich kündbares Abonnement für 49 Euro/Monat über AboOnline bei der VAG erhältlich. Eine Bestellung muss immer bis zum 10. des Vormonats erfolgen, sprich für den April bis einschließlich den 10. März. Eine Bestellung für März ist nicht mehr möglich! Unseren Kundinnen und Kunden des Abos der RegioKarte wurde per Post eine einfache Wechselmöglichkeit angeboten. An den größeren Verkaufsstellen im RVF gibt es auch Bestellscheine. Bequemer und einfacher ist AboOnline. Das Deutschland-Ticket gibt es nicht am Schalter, an Automaten oder in den Fahrzeugen.

  • Das Deutschland-Ticket wird Ihnen als RVF MobilitätsKarte (E-Chipkarte) rechtzeitig per Post von der VAG zugesandt. Seit 01.01.2024 werden bundesweit keine Papierfahrscheine mehr angeboten. Das Deutschland-Ticket als HandyTicket für das Smartphone ist in Vorbereitung für Sommer 2024.

    Fragen und Antworten zur neuen RVF MobilitätsKarte

  • VAG schickt die Chipkarten im Laufe des ersten Quartals 2024 an alle Deutschland-Ticket-AbonnentInnen per Post. Bis die MobilitätsKarte vorliegt, kann der ÖPNV weiterhin mit gültigen Papierfahrscheinen genutzt werden.

  • Deutschland-Ticket-InhaberInnen erhalten automatisch eine MobilitätsKarte per Post. VAG versendet diese nach und nach im Laufe des ersten Quartals 2024. Bis die MobilitätsKarte vorliegt, können Sie weiterhin mit den gültigen Papierfahrscheinen den ÖPNV nutzen.

  • Nein. Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren können weiterhin kostenlos mitgenommen werden. Auch Hunde und Fahrräder können nicht mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern gelten unsere tariflichen Regelungen.

  • Nein. Das Deutschland-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.

  • Für bei der VAG abgeschlossene Deutschland-Tickets gilt die Mobilitätsgarantie für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes gemäß unseren tariflichen Regelungen. Mehr Infos hier.

  • Für bei der VAG abgeschlossene Deutschland-Tickets gelten die Mobilitätsrabatte bei Frelo, Carsharing etc. Mehr Infos hier

  • Für bei der VAG abgeschlossene Deutschland-Tickets ist für einen zusätzlichen Aufpreis von 49 Euro pro Monat die 1. Klasse im Schienennahverkehr erhältlich. Diese Regelung erstreckt sich auf ganz Baden-Württemberg, aber nicht auf ganz Deutschland! Darauf haben sich die 18 Verbünde in Ba.-Wü. verständigt.
    Die 1. Klasse wird als ein Fahrschein ausgegeben. Zwei Deutschland-Tickets oder RegioKarte Erwachsene und Deutschland-Ticket sind nicht für die 1. Klasse gültig!

  • Wenn Sie bereits ein Abonnement der RegioKarte besitzen, können Sie über AboOnline einen Wechsel ins Deutschland-Ticket vornehmen. Wenn Sie bei der RegioKarte Abo bleiben wollen, ist keine Handlung erforderlich. 

  • Sie wechseln das Produkt und für dieses gelten die oben und in der Tabelle genannten Eigenschaften. Ein einfacher Übertrag der Vereinbarungen, wie z.B. Mitnahmeregelungen, findet nicht statt. Bestehende Abonnements müssen aber nicht gekündigt werden. Sie können entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins Deutschland-Ticket wechseln möchten.

  • Der Preis des Deutschland-Tickets ist günstiger als das Abo der RegioKarte. Dazu bietet es die bundesweite Gültigkeit. Die RegioKarte bietet andere Vorteile wie die Übertragbarkeit oder die Mitnahmeregelung. Deshalb hängt es stark von Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten ab, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. In der obigen Tabelle sind die jeweiligen Eigenschaften gegenübergestellt.

  • Dazu zwei Beispiele: Übertragen Sie zweimal im Monat die RegioKarte an Dritte, sind bei einer lokalen Hin- und Rückfahrt in einer Preisstufe 10,80 Euro eingespart. Schon bei einmal übertragen sind bei nur einer Hin- und Rückfahrt im RVF-Netz 12,20 gespart. Einmal die Mitnahmeregelung pro Monat für eine Ausflugsfahrt im RVF-Gebiet genutzt, spart Ihrer Familie oder Begleitung 12,60 Euro (Tarife Einzelfahrschein und TagesKarte).

  • Ja. Es gibt eine Jobticket-Variante im Abo: Wenn der Arbeitgeberzuschuss mindestens 25% auf den Normalpreis (12,25 Euro/Monat) beträgt, gibt es auf diesen 5% Rabatt. Dann kostet das Deutschland-Ticket Job 46,55 Euro monatlich. Dabei handelt es sich wie bei der RegioKarte Job um einen (dann ergänzten) Rahmenvertrag mit dem Arbeitgeber. Der Wechsel ist über Ihren persönlichen Zugang bei AboOnline möglich.

  • Es gibt ein Deutschland-Ticket in einer Jobticket-Variante. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeberzuschuss mindestens 25% auf den Normalpreis (12,25 Euro/Monat) beitragen müssen. Dann reduziert sich der Deutschland-Ticket Preis um 5 % auf 46,55 Euro/Monat für Ihre Mitarbeitenden. Die RegioKarte Job bleibt weiterhin im Angebot aufgrund der Zusatznutzen (s.o. Tabelle).

    Hinweis: Arbeitgeber, die das Jobticket neu anbieten wollen, wenden sich bitte an Herrn Manuel Konstanzer, Großkundenbetreuer bei der VAG.   

  • Ja, unter Berücksichtigung der regulären Erstattungsregelungen für nicht genutzte Monatsabschnitte. Dafür wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen (DB, VAG, SBG, SWEG, …), bei dem Sie die RegioKarte Jahr gekauft haben.  

  • Zum 01.12.2023 ist das rabattierte Deutschland-Ticket JugendBW für Schüler, Auszubildende oder Studierende bis 27 Jahre gestartet.
    Die Stadt Freiburg gibt das „Sozialticket“ auch als Deutschland-Ticket aus. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt FR.

  • Kinder unter sechs Jahren fahren wie bisher kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen kein Deutschland-Ticket. Kinder über 6 Jahre müssen eine Fahrkarte erwerben. Hier bietet sich das RVF JugendTicketBW für max. 30,42 Euro pro Monat an.

  • Auf zuschlagspflichtigen Linien- oder Sonderverkehren wie z. B. Nachtverkehre (VAG-Safer Traffic N41, SBG-Nachtbusse etc.) sind die gleichen Zuschläge / Sonderzahlungen zu leisten, wie bei Besitz einer RegioKarte oder eines anderen RVF-Fahrscheins.

  • Der Einführungszeitraum für das Deutschland-Ticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.

  • Nein, alle bisherigen Fahrkarten werden weiter angeboten, ergänzt um das Deutschland-Ticket und seit März um das RVF JugendTicketBW.

 

Neue Informationen werden auf dieser Webseite fortlaufend eingepflegt.

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