Übergangstarife

Fahrten in die Nachbarverbünde

Neben den Ergänzungskarten, die Sie in Kombination mit bestimmten RegioKarten (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job) für regelmäßige Fahrten in die Übergangsbereiche der Nachbarverbünden nutzen können, gibt es weitere Möglichkeiten in die Übergangsbereiche der Nachbarverbünde zu fahren.

Für einzelne oder regelmäßige Fahrten über die Übergangsbereiche hinaus benötigen Sie als Inhaber der RegioKarte einen entsprechenden Fahrausweis, der ab Verbundgrenze gültig ist. Gleiches gilt für den Fall, dass sie einen Fahrschein des Bartarifs (z. B. Einzelfahrschein) besitzen, der bis zur Verbundgrenze gültig ist. Ggf. bietet sich für Sie auch ein Baden-Württemberg Ticket an oder, als Inhaber der RegioKarte, der Anschlussfahrschein badisch24.

Was kommt für Sie in Frage?
  1. Einzelne Fahrten in den Übergangsbereich eines Nachbarverbunds. Infos...

  2. Regelmäßige Fahrten in den Übergangsbereich eines Nachbarverbunds. Infos...

  3. Einzelne Fahrten in den Nachbarverbund (über den Übergangsbereich hinaus). Infos...

  4. Regelmäßige Fahrten in den Nachbarverbund (über den Übergangsbereich hinaus). Infos...


Welche Fahrscheinkombinationsmöglichkeiten gibt es zum Übergangsbereich/Tarifgebiet?

Fahrscheinkombinationen zwischen RVF und:

1. Einzelne Fahrten in den Übergangsbereich eines Nachbarverbunds

Sie besitzen eine RegioKarte (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job, Schüler/Azubi):

Entweder Sie nutzen die RVF-PunkteKarte und entwerten zusätzlich zur RegioKarte, die Sie mitführen, die jeweils benötigten Zusatzpunkte (2. Wagenklasse: 1 Punkt, erste Wagenklasse: 2 Punkte) nach aktuellem RVF-Tarif für die Fahrt in den Übergangsbereich (Jeweils für Hin- und Rückfahrt). Ausnahme: Gilt nicht für Fahrten RVF – WTV und VSB bzw. zurück!

Diese Regelung gilt nicht für Inhaber der RegioKarte Schüler / Azubi; Sie benötigen in diesem Falle eine Punktekarte des Nachbarverbundes.

Oder Sie beziehen vor Fahrtantritt einen Zusatzfahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem letzten Haltepunkt in Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB -siehe Verkaufstellenverzeichnis). Für Inhaber der RegioKarte Schüler / Azubi greift eventuell die so genannte fanta5-Regelung.

Sie besitzen einen Fahrschein des RVF-Bartarifs (Einzelfahrschein, 2x4-FahrtenKarte, PunkteKarte, REGIO24):

Sie beziehen vor Fahrtantritt einen Zusatzfahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem letzten Haltepunkt in Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB - siehe Verkaufstellenverzeichnis). Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrschein des RVF-Bartarifs bis zur Verbundgrenze gültig ist. Wenn Sie die RVF-PunkteKarte nutzen, entwerten Sie zusätzlich (zur benötigten Punktezahl für den RVF) die jeweils benötigten Zusatzpunkte (2. Wagenklasse: 1 Punkt, erste Wagenklasse: 2 Punkte) nach aktuellem RVF-Tarif für die Fahrt in den Übergangsbereich. Ausnahme: Gilt nicht für Fahrten RVF – WTV und VSB bzw. zurück!

Sie besitzen noch keinen Fahrschein:

Sie beziehen vor Fahrtantritt einen durchgängig gültigen Fahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem Starthaltepunkt im Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt im Übergangsbereich des Nachbarverbundes gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB – siehe Verkaufstellenverzeichnis). nach oben


2. Regelmäßige Fahrten in den Übergangsbereich eines Nachbarverbunds

Sie besitzen eine RegioKarte (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job):

Sie erwerben zusätzlich eine RVF-Ergänzungskarte, die sich an Inhaberinnen und Inhaber von RegioKarten (RegioKarte Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job) richtet. Sie berechtigt zur Nutzung der Busse und Bahnen unserer benachbarten Verkehrsverbünde innerhalb eines Übergangsbereiches an den Verbundgrenzen zum RVF und ist auch im Abo erhältlich. Inhaber der RegioKarte Schüler/Azubi können die Ergänzungskarten nicht beziehen und benötigen bei regelmäßigen Fahrten im Ausbildungsverkehr eine Schülermonatskarte des Nachbarverbundes; eventuell greift die so genannte fanta5-Regelung. nach oben


3. Einzelne Fahrten in den Nachbarverbund (über den Übergangsbereich hinaus)

Sie besitzen eine RegioKarte (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job, Schüler/Azubi):

Sie beziehen vor Fahrtantritt einen Zusatzfahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem letzten Haltepunkt in Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt im Nachbarverbund gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB - siehe Verkaufstellenverzeichnis). Ggf. bietet sich für Sie auch der Anschlussfahrschein badisch24 oder ein Baden-Württemberg Ticket an. Für Inhaber der RegioKarte Schüler/Azubi greift ggf. die so genannte fanta5-Regelung.

Sie besitzen einen Fahrschein des RVF-Bartarifs (Einzelfahrschein, 2x4-FahrtenKarte, PunkteKarte, REGIO24):

Sie beziehen vor Fahrtantritt einen Zusatzfahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem letzten Haltepunkt in Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB). Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrschein des RVF-Bartarifs bis zur Verbundgrenze gültig ist.

Sie besitzen noch keinen Fahrschein:

Sie beziehen vor Fahrtantritt einen durchgängig gültigen Fahrschein (Einzelfahrt oder Hin- und Rückfahrt), der ab dem Starthaltepunkt im Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bis zum Zielhaltepunkt im Nachbarverbund gültig ist (z. B. an einem Fahrscheinautomat der DB). nach oben


4. Regelmäßige Fahrten in den Nachbarverbund (über den Übergangsbereich hinaus)

Sie besitzen eine RegioKarte (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr, Job, Schüler / Azubi)…

… und benötigen im diesem Falle einen Zeitfahrschein des jeweiligen Nachbarverbundes (Monats- oder Wochenkarte). Ggf. lohnt sich für Sie auch der Bezug des AboPlus Baden-Württemberg. Für Inhaber der RegioKarte Schüler / Azubi greift eventuell die so genannte fanta5-Regelung. nach oben




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Tel. +49 (0) 761/207 28-0 | Fax +49 (0) 761/207 28-10 | e-mail info@rvf.de
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