Mobilitätsgarantie
Garantiert weiterkommen mit der RVF Mobilitätsgarantie
Es ist unsere Aufgabe, Sie verlässlich und pünktlich mit den Bussen und Bahnen im RVF an Ihr Ziel zu bringen. Ist dies einmal nicht der Fall, so können Sie sich einfach ein Taxi nehmen. Für Inhaber der RegioKarte Erwachsene übernimmt der RVF im Rahmen dieser Mobilitätsgarantie Ihre Taxikosten.
Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?Die RVF-Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und das Verschulden bei einem der im RVF kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Es darf Ihnen keine andere geeignete Fahralternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung stehen. Ansprüche die ausschließlich Verkehrsverbindungen im Verkehrsnetz der Freiburger Verkehrs AG (VAG) betreffen, sind dort einzureichen und werden entsprechend der »VAG-Garantie behandelt.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?Alle Fahrgäste mit RegioKarten für Erwachsene (Übertragbar, Basis, Abo, Jahr und Job) sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Bei RegioKarte Schüler/Azubi, RegioKarte Kind, SemsterTicket sowie bei Fahrscheinen im Gelegenheitsverkehr (z.B. Einzelfahrschein Erwachsene, REGIO24) gibt es keine Erstattung.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?Wer mit einer RegioKarte Abo oder Jahr unterwegs ist, erhält eine Erstattung von maximal 50,- EUR. Für Fahrgäste mit anderen anspruchsberechtigten RegioKarten sowie schwerbehinderte Menschen werden Taxikosten bis zu einer Höhe von 35,- EUR übernommen.
Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen besteht kein Erstattungsanspruch. Das Verschulden muss beim Verkehrsunternehmen liegen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Fahrscheins bekannt war.
Wie können Sie die Garantieleistungen in Anspruch nehmen?Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihres Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen an den RVF. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Barauszahlung sowie Verrechnung beim Fahrscheinkauf sind ausgeschlossen. |
| © 2009 Regio-Verkehrsverbund Freiburg | Bismarckallee 4 | 79098 Freiburg, Tel. +49 (0) 761/207 28-0 | Fax +49 (0) 761/207 28-10 | e-mail info@rvf.de |
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