Veranstaltung, Kongress, Hotel: Wie werde ich KombiTicketpartner?
Was ist ein KombiTicket?
Unter KombiTicket versteht man die Kombination aus Eintrittskarte, Teilnahme- oder Zimmerausweis und Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF). Anders gesagt, Ihre Eintrittskarte, Ihr Kongress- oder Zimmerausweis gilt als Fahrschein in allen Bussen, Stadt-, S- und Regionalbahnen der 19 im RVF operierenden Verkehrsunternehmen.
Wie funktioniert ein KombiTicket?
KombiTickets und die entsprechenden Kalkulationen basieren auf einem einheitlichen Angebot für alle Besucher einer Veranstaltung, eines Kongresses oder Hotels: Dieses „Solidaritätsprinzip“ macht es uns möglich, Angebote weit unterhalb der regulären Fahrpreise zu machen. Es sind keine Angebote nur für einen Teil der Teilnehmer, nur für bestimmte Vertriebswege (bspw. Onlinetickets) oder für einzelne Verbindungen/Zonen möglich. In diesem Fall können Sie auf die Fahrscheine aus unserem normalen Tarifangebot wie bspw. die REGIO24 zurückgreifen. Gerne kalkulieren wir für Sie ein unverbindliches KombiTicket-Angebot.
Ein KombiTicket ist für Sie und für uns mit Arbeit und Zeit verbunden. Bitte nehmen Sie frühestmöglich mit dem RVF Kontakt auf. Außerdem wird mit jedem Veranstalter eine Garantiesumme in Höhe von 1.000 EUR vereinbart (außer bei Hotels), die Ihnen in der Abrechnung gutgeschrieben wird. Es handelt sich um eine im Vorfeld vertraglich fixierte Geschäftsbeziehung.
Als KombiTickets kommen in Frage:
RVF-KombiTicket (VeranstaltungsTicket)
VeranstaltungsTicket bedeutet „Eintrittskarte = RVF-Fahrschein“. Die Eintrittskarten Ihrer Veranstaltung werden somit sämtlichst zu Fahrausweisen, die während der jeweiligen Veranstaltungsdauer einmalig für die Hin- und Rückfahrt zu Ihrer Veranstaltung frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn als Fahrscheine anerkannt werden.
Die Eintrittskarte gilt auf allen Linien und Strecken im Linienverkehr der am RVF beteiligten Verkehrsunternehmen und deren Beauftragten innerhalb des Verbundgebietes im Rahmen des fahrplanmäßigen Angebotes sowie in ggf. bestellten Sonderverkehren bei Großevents.
Sonderverkehre
Wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt mit starkem Andrang zu Einzelveranstaltungen rechnen, der nicht mit dem normalen Linienangebot abgewickelt werden kann, sollten Sie evtl. Sonderverkehre mit zusätzlichen Fahrten vorsehen. Sonderverkehre werden von den vor Ort tätigen Verkehrsunternehmen gegen separate Kostenerstattung direkt abgewickelt. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Für die Beförderung gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des RVF.
Die Eintrittskarten werden auf der Vorderseite mit dem RVF-KombiTicket-Logo versehen und gemäß den Vorgaben des RVF mit einem Tariftext beschriftet.
Es ist keine Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen möglich.
Sie melden uns nachträglich die Besucherzahlen Ihrer Veranstaltung und weisen diese anhand geeigneter Verkaufszusammenstellungen nach. Der RVF ist berechtigt, einen Prüfer zu entsenden, um die Richtigkeit der gemeldeten Zahlen zu überprüfen.
Im Auftrag des RVF übernimmt ein Verkehrsunternehmen die Rechnungsstellung (grundsätzlich für ALLE Besucher, auch wenn nur ein Teil den ÖPNV genutzt hat).
Bei Interesse melden Sie sich bitte spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung beim Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF).
RVF-KombiTicket (KongressTicket)
KongressTicket bedeutet „Teilnahmeausweis = RVF-Fahrschein“. Die Teilnahmeausweise Ihres (auch mehrtägigen) Kongresses werden somit sämtlichst zu Fahrausweisen, die während der jeweiligen Kongressdauer als persönliche Fahrscheine anerkannt werden.
Der personalisierte Teilnahmeausweis (Namen des jew. Teilnehmers aufgedruckt) gilt auf allen Linien und Strecken im Linienverkehr der am RVF beteiligten Verkehrsunternehmen und deren Beauftragten innerhalb des Verbundgebietes im Rahmen des fahrplanmäßigen Angebotes sowie in ggf. bestellten Sonderverkehren bei Großevents. Für die Beförderung gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des RVF.
Die Teilnahmeausweise werden auf der Vorderseite mit dem RVF-KombiTicket-Logo versehen und gemäß den Vorgaben des RVF mit einem Tariftext beschriftet.
Es ist keine Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen möglich.
Sie melden uns nachträglich die Teilnahmerzahlen Ihres Kongresses und weisen diese anhand geeigneter Meldelisten nach. Der RVF ist berechtigt, einen Prüfer zu entsenden, um die Richtigkeit der gemeldeten Zahlen zu überprüfen.
Im Auftrag des RVF übernimmt ein Verkehrsunternehmen die Rechnungsstellung (grundsätzlich für ALLE Teilnehmer, auch wenn nur ein Teil den ÖPNV genutzt hat).
Bei Interesse melden Sie sich bitte spätestens 3 Monate vor dem Kongress beim Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF). Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungen und Verhandlungen einigen Vorlauf benötigen, die vorgegebenen Zeiträume müssen unbedingt eingehalten werden. Spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn benötigen wir von Ihnen einen Musterfahrausweis, um das Kontrollpersonal der Verkehrsunternehmen entsprechend zu informieren.
RVF-KombiTicket (HotelTicket)
HotelTicket bedeutet „Zimmerausweis = RVF-Fahrschein“. Die Zimmerausweise Ihrer Gäste werden somit sämtlichst zu Fahrausweisen, die während der jeweiligen Aufenthalts als persönliche Fahrscheine anerkannt werden.
Der personalisierte Zimmerausweis (Namen des jew. Besuchers aufgebracht) gilt auf allen Linien und Strecken im Linienverkehr der am RVF beteiligten Verkehrsunternehmen und deren Beauftragten innerhalb des Verbundgebietes im Rahmen des fahrplanmäßigen Angebotes. Für die Beförderung gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des RVF.
Die Zimmerausweise werden auf der Vorderseite mit dem RVF-KombiTicket-Logo versehen und gemäß den Vorgaben des RVF mit einem Tariftext beschriftet.
Es ist keine Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen möglich.
Sie melden uns monatlich Ihre Übernachtungszahlen und weisen diese anhand geeigneter Meldelisten nach (z. B. Übernachtungszahlen, die an die Behörden gemeldet werden müssen). Der RVF ist berechtigt, einen Prüfer zu entsenden, um die Richtigkeit der gemeldeten Zahlen zu überprüfen.
Im Auftrag des RVF übernimmt ein Verkehrsunternehmen die monatliche Rechnungsstellung (grundsätzlich für ALLE Übernachtungen, auch wenn nur ein Teil der Gäste den ÖPNV genutzt hat).
Bei Interesse melden Sie sich bitte spätestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn der Kooperation beim RVF. Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungen und Verhandlungen einigen Vorlauf benötigen, die vorgegebenen Zeiträume müssen unbedingt eingehalten werden. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Gültigkeit „Zimmerausweis = RVF-Fahrschein“ benötigen wir von Ihnen einen Musterfahrausweis, um das Kontrollpersonal der Verkehrsunternehmen entsprechend zu informieren.
HotelTickets haben in Freiburg:
Hotel Minerva
Hotel Schwarzwälder Hof
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