Beförderungsbedingungen
Auszug: Reglungen für Kinder, Hunde und Fahrräder
![]() |
Hier erhalten Sie knappe Auszüge aus unseren Tarifregeln. Die vollständigen Regelungen finden Sie als Download auf dieser Seite. |
| Fahrschein/Situation | Beschreibung |
| RegioKarte Übertragbar, Abo, Jahr | Mitnahmeregelung Bei Monats-, Abo- und Jahreskarten an Sonn- und Feiertagen zusätzlich ein Erwachsener und maximal 4 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. |
| RegioKarte Basis | Nur persönlich, keine Mitnahme möglich, an den Kalendermonat gebunden. |
| REGIO24 | Berechtigt ab Kauf/Entwertung für 24 Stunden zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gewählten Preisstufe. Sie ist wahlweise für 1 oder 5 Personen sowie für die Nutzung in einer Preisstufe oder netzweit erhältlich. Auch als HandyTicket erhältlich. Mitnahmeregelung zur REGIO24-Karte: Es können maximal 4 Kinder bis zu 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Die REGIO24-Karte für fünf Personen kann altersunabhängig genutzt werden. |
| 1. Klasse DB | Die Nutzung ist gegen einen entsprechenden Zusatzfahrausweis möglich. - RegioKarte Übertragbar, Basis, Abo, Job: Eine weitere nach Person und Zeit gültige RegioKarte bzw. bei gelegentlichen Fahrten je ein Kinderfahrausweis gleicher Preisstufe. Ein Übergang in die 1. Klasse mit RegioKarte Schüler/Azubi, dem SemesterTicket und derRegioKarte Kind ist nicht möglich. - Einzel- und Mehrfahrtenkarten: Je Fahrt ein Kinderfahrausweis gleicher Preisstufe. - REGIO24 : Bei REGIO24 für eine Person zusätzlich ein Einzelfahrschein Erw. Preisstufe 1 bzw. Preisstufe 2 (bei netzweiter REGIO24). Bei REGIO24 für 5 Personen zusätzlich zwei Einzelfahrscheine Erw. Preisstufe 1 bzw. Preisstufe 2 (bei netzweiter REGIO24). |
| Kinder | Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Fahrpreise für Kinder gelten von 6 bis 14 Jahren. Ab dem Tag, an dem ein Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif. |
| Kinderwagen | Frei |
| Hunde |
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person
und angeleint befördert. Einzelfahrschein oder Mehrfahrtenkarte
für Kinder oder zusätzliche
Zeitkarte (nicht: Zeitkarte Ausbildungsverkehr). Kleine Hunde (bis zur Größe einer Katze) dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfig, Transportbox, Reisetasche, o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck untergebracht werden können. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. |
| Fahrräder (wo Beförderung zugelassen) | Der RVF ermöglicht Ihnen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
in den Fahrzeugen die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im regionalen
Schienenverkehr, das heißt in den Zügen von DB Regio AG,
Breisgau-S-Bahn GmbH (BSB) und Südwestdeutscher Verkehrs-AG (SWEG): Vor diesen Zeiten bzw. auf anderen Strecken ist für Fahrräder
ein zusätzlicher Fahrschein erforderlich:
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Mitnahme in Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen nicht möglich ist. Bitte bringen Sie das Fahrrad eigenverantwortlich in den Fahrzeugen unter und sichern Sie es. Die Triebwagen der BSB und SWEG besitzen hierzu jeweils einen Mehrzweckraum je Fahrzeug unmittelbar an einem Einstiegsbereich. In den roten DB-Regionalzügen finden Sie spezielle Mehrzweck- und Fahrradabteile. Achten Sie bitte auf die Fahrradsymbole außen neben den Einstiegstüren oder unterhalb der Fenster. Ansonsten können Sie im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten Fahrräder auch in den Einstiegsräumen der Wagen unterbringen. In Zweifelsfällen der Mitnahme entscheidet verbindlich das Betriebspersonal. |
| © 2010 Regio-Verkehrsverbund Freiburg | Bismarckallee 4 | 79098 Freiburg, Tel. +49 (0) 761/207 28-0 | Fax +49 (0) 761/207 28-10 | e-mail info@rvf.de |
nach oben |
Tel. +49 (0) 761/207 28-0 | Fax +49 (0) 761/207 28-10 | www.rvf.de



