Beförderungsbedingungen

Auszug: Reglungen für Kinder, Hunde und Fahrräder

Hier erhalten Sie knappe Auszüge aus unseren Tarifregeln. Die vollständigen Regelungen finden Sie als Download auf dieser Seite.

 

Fahrschein/Situation Beschreibung
RegioKarte Übertragbar, Abo, Jahr Mitnahmeregelung
Bei Monats-, Abo- und Jahreskarten an Sonn- und Feiertagen zusätzlich ein Erwachsener und maximal 4 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.
RegioKarte Basis Nur persönlich, keine Mitnahme möglich, an den Kalendermonat gebunden.
REGIO24

Berechtigt ab Kauf/Entwertung für 24 Stunden zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gewählten Preisstufe. Sie ist wahlweise für 1 oder 5 Personen sowie für die Nutzung in einer Preisstufe oder netzweit erhältlich. Auch als HandyTicket erhältlich.

Mitnahmeregelung zur REGIO24-Karte: Es können maximal 4 Kinder bis zu 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Die REGIO24-Karte für fünf Personen kann altersunabhängig genutzt werden.

1. Klasse DB Die Nutzung ist gegen einen entsprechenden Zusatzfahrausweis möglich.

- RegioKarte Übertragbar, Basis, Abo, Job:
Eine weitere nach Person und Zeit gültige RegioKarte bzw. bei gelegentlichen Fahrten je ein Kinderfahrausweis gleicher Preisstufe. Ein Übergang in die 1. Klasse mit RegioKarte Schüler/Azubi, dem SemesterTicket und derRegioKarte Kind ist nicht möglich.

- Einzel- und Mehrfahrtenkarten:
Je Fahrt ein Kinderfahrausweis gleicher Preisstufe.

- REGIO24 :
Bei REGIO24 für eine Person zusätzlich ein Einzelfahrschein Erw. Preisstufe 1 bzw. Preisstufe 2 (bei netzweiter REGIO24).
Bei REGIO24 für 5 Personen zusätzlich zwei Einzelfahrscheine Erw. Preisstufe 1 bzw. Preisstufe 2 (bei netzweiter REGIO24).
Kinder Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Fahrpreise für Kinder gelten von 6 bis 14 Jahren. Ab dem Tag, an dem ein Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.
Kinderwagen Frei
Hunde
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert. Einzelfahrschein oder Mehrfahrtenkarte für Kinder oder zusätzliche Zeitkarte (nicht: Zeitkarte Ausbildungsverkehr).
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Katze) dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfig, Transportbox, Reisetasche, o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck untergebracht werden können.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
Fahrräder (wo Beförderung zugelassen)

Der RVF ermöglicht Ihnen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in den Fahrzeugen die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im regionalen Schienenverkehr, das heißt in den Zügen von DB Regio AG, Breisgau-S-Bahn GmbH (BSB) und Südwestdeutscher Verkehrs-AG (SWEG):

• täglich ab 19:30 Uhr ohne weitere Einschränkungen
• täglich ab 9:00 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen ganztägig in DB-Regionalzügen der Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe/Offenburg und Basel über Freiburg. (Dies sind die Produktgattungen RB RegionalBahn und RE RegionalExpress. Gilt nicht in Zügen von BSB und SWEG.)

Vor diesen Zeiten bzw. auf anderen Strecken ist für Fahrräder ein zusätzlicher Fahrschein erforderlich:

Einzelfahrschein Erw. der jeweiligen Preisstufe
• Mehrfahrtenkarte Erw. der jeweiligen Preisstufe. (Entwertung der Abschnitte einer RVF-PunkteKarte oder 2x4-FahrtenKarte)

Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads auf RegioKarte oder REGIO24 anstelle einer unentgeltlich zu befördernden Person ist nicht möglich – auch nicht mit einer separaten RegioKarte für das Fahrrad.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Mitnahme in Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen nicht möglich ist.

Bitte bringen Sie das Fahrrad eigenverantwortlich in den Fahrzeugen unter und sichern Sie es. Die Triebwagen der BSB und SWEG besitzen hierzu jeweils einen Mehrzweckraum je Fahrzeug unmittelbar an einem Einstiegsbereich.

In den roten DB-Regionalzügen finden Sie spezielle Mehrzweck- und Fahrradabteile. Achten Sie bitte auf die Fahrradsymbole außen neben den Einstiegstüren oder unterhalb der Fenster. Ansonsten können Sie im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten Fahrräder auch in den Einstiegsräumen der Wagen unterbringen.

In Zweifelsfällen der Mitnahme entscheidet verbindlich das Betriebspersonal.

© 2009 Regio-Verkehrsverbund Freiburg | Bismarckallee 4 | 79098 Freiburg,
Tel. +49 (0) 761/207 28-0 | Fax +49 (0) 761/207 28-10 | e-mail info@rvf.de
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